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AGB`s

Stand 01.03.2022

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der CLUB A Lifestyle GmbH & Co. KG (nachfolgend „Club“) soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Club abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Clubs nach Maßgabe der Mitgliedsschaftvereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedschaftsvereinbarung“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Club durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Sowohl der Club als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.3.2. entsprechend.

Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

1.3. Besonderheiten für Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedschaft nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

 

2. NUTZUNG

2.1. Umfang

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu dem Club und ist berechtigt, diesen während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen durch das Mitglied ist im Club nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zugangsberechtigung

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Club ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf der Club dem Mitglied den Zutritt sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

2.4.Umgang mit dem Zutrittsmedium  

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich zu melden. Im Falle einer Vertragsbeendigung ist das Zutrittsmedium an den Club auszuhändigen. Eine Rückerstattung der einmaligen Aktivierungsgebühr ist ausgeschlossen. 

2.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft mit dem Club ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann der Club von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. 

2.6. Neuausstellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. 

2.7. Hausordnung

Bei Nutzung unterliegt das Mitglied der jeweiligen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte, Anlagen sowie der Innen- und Außeneinrichtung des Clubs und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

2.8. Nutzung der Umkleideschränke

Der Club stellt verschließbare Umkleideschränke zur Verfügung. Die Umkleideschränke dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Club genutzt werden. Der Club ist berechtigt, belegte Umkleideschränke zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten belegt werden. 

2.9. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die vom Club zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Club genutzt werden. Der Club ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Club sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist der Club zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

 

3. PFLICHTEN

3.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

3.2. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist der Club berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

3.3. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Club unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Club dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, trägt das Mitglied.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse 

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Club bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Vertragsanpassungen, Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der AGB) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

 

3.5.Identitätskontrolle

Um sicherzustellen, dass das Zutrittsmedium nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied ein Foto von sich zur Verfügung, welches vom Club gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich der Club vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt in den Club durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Club zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen, in den Club mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten auf dem Club-Gelände anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für das Zugangsmedium am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist der Club berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht. Der Club wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Preisreduzierung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.3. Der Club ist berechtigt, die monatlichen Mitgliedsbeiträge an sich verändernde Marktbedingungen oder bei erheblichen Veränderungen der Beschaffungs- bzw. Bezugskosten alle zwei Jahre um max. bis zu 3,0% anzupassen. 

 

4.3. Zahlungsverzug

4.3.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich der Club das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.3.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, welcher einer Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist der Club berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Club berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an CLUB A Lifestyle GmbH & Co.KG, Keltenstraße 6, D-78532 Tuttlingen zu versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

 

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Clubs zurückzuführen. 

Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Mitglied derzeit selbst nicht bekannt sind, übernimmt der Club im Falle eines Unfalls oder Schadens während des Aufenthalts keine Haftung. 

Eine Haftung des Clubs für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer groben fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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