top of page

Speziell zertifizierte Präventionskurse werden von den Krankenkassen bezuschusst, denn diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen für eine aktive Gesundheitsvorsorge zu unterstützen.

Warum beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten?

​

Vorbeugungen ist das „Zauberwort“ für einen gesunden Körper. Wer sich gesund ernährt und in Bewegung bleibt, trägt dazu bei, unser Gesundheitssystem finanziell zu entlasten. Deshalb fördern die Krankenkassen Präventionsangebote, die sie mit ausgewählten Partnern umsetzen.

 

Den Rahmen hierfür bildet der § 20 des Sozialgesetzbuches (SGB) V. Die Unterstützung bezieht sich auf geschlossene Kurse mit 10 Einheiten. Für eine finanzielle Unterstützung ist in den Präventionskursen eine regelmäßige Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Hierfür erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung. Zu beachten ist, dass Mitgliedsbeiträge selbst nicht erstattungsfähig sind, sondern nur die Kosten für einzelne Präventionskurse.

 

Gerne beraten wir Sie in einem ausführlichen Gespräch zu diesem Thema.

​

​

PRÄVENTIONS- KURSE NACH §20 SGB V

Bewegungseinschränkungen aufgrund Gelenkschmerzen?

IMG_1494.jpg
logoneu2_Reha_edited.png
logoneu2_Reha_edited.png


CLUB A WEST:
Keltenstraße 6
78532 Tuttlingen - Möhringen



CLUB A NORD:
Ludwigstalerstraße 64/1
78532 Tuttlingen

 

ÖFFNUNGSZEITEN:
CLUB WEST:
Mo - Fr:      08:00 - 22:00 Uhr
Sa & So:    09:00 - 17
:00 Uhr


CLUB NORD:
Mo - Fr:      06:00 - 22:00 Uhr

Sa & So:    06:00 - 20:00 Uhr

Betreute Zeiten CLUB NORD:

Mo, Mi, Fri:     09:00 - 13:00 Uhr und

                     15:00 - 20:00 Uhr

Di + Do:         
13:00 - 20:00 Uhr

​

Sa + So:         Self Check-In, kein Personal

​

Feiertage:

Club West:    09:00 - 13:00 Uhr
Club Nord:    06:00 - 20:00 Uhr
                   (
Self Check-In, kein Personal)

​

Tagesgäste und Interessent*innen

(ohne Check-In-Armband) können während der Betreuungszeiten unser Studio besuchen.

                     


KONTAKT:
Tel. 07462 7081
Mail info@club-a.de


 

bottom of page